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Schüler der LVR-Luise-Leven-Schule spielen freudig

Auditive Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörung (AVWS)

Bei einer AVWS sind Teilleistungen der Hörverarbeitung und -wahrnehmung gestört.
Bei begründetem Verdacht überprüfen wir, ob im Rahmen dieser Teilleitungsstörung ein Unterstützungsbedarf im Bereich Hören und Kommunikation vorliegt.
Voraussetzungen für eine Überprüfung sind ein normales peripheres Hören sowie eine Intelligenzleistung im Normbereich.
Für Kinder und Jugendliche, bei denen der Verdacht auf eine AVWS besteht, bieten wir ab dem 6. Lebensjahr eine differenzierte sonderpädagogische Diagnostik und Beratung in Bezug auf die schulischen Auswirkungen und die entsprechenden Fördermöglichkeiten.

Folgende Verfahren werden eingesetzt:

- Tonaudiogramm zum Ausschluss einer peripheren Hörschädigung
- Sprachaudiogramme in Ruhe und im Störschall
- Tests zum dichotischen Hören
- Tests zum Hörgedächtnis und zur auditiven Merkfähigkeit
- Überprüfung des Richtungshörens
- Tests zur Lautdifferenzierung

Alle Beratungen und Überprüfungen sind für Sie kostenlos, bedürfen jedoch einer individuellen Terminabsprache.

Wenn möglich, bringen Sie zu dem vereinbarten Termin eine aktuelle Intelligenzdiagnostik sowie den unten aufgeführten Fragebogen mit, gerne sowohl von Ihnen als auch von dem/der Klassenlehrer:in sowie weiteren Bezugspersonen ausgefüllt.

Christiane Segbers
Telefon: 02151 - 65 60 80