Zum Inhalt springen

Auswahl der Sprachversion
Logo der LVR-Luise-Leven-Schule in Krefeld
Schüler der LVR-Luise-Leven-Schule spielen freudig

Schulische Förderung

Ihr Kind ist hörgeschädigt und wird an einer allgemeinen Schule unterrichtet. Oder Sie sind Lehrkraft und unterrichten ein Kind mit einer Hörschädigung.

Durch eine Hörschädigung kann es zu einzelnen oder auch zu vermehrten Problemen im Schulalltag kommen. Vielleicht bestehen auch Fragen rund um die Themen Hörtechnik oder Nachteilsausgleich.
Sowohl Eltern als auch Lehrkräfte können sich für eine Beratung rund um das Thema „Hörschädigung und Schule“ gerne an uns wenden.
Wir führen fachpädagogische Gespräche mit Lehrkräften und besuchen bei Bedarf die Klasse vor Ort. Wir beraten, wie hörgeschädigte Kinder und Jugendliche im Unterricht gezielt unterstützt werden können.
Wir informieren über die Möglichkeiten eines Nachteilsausgleiches, der allen Schüler:innen mit einer Hörschädigung zusteht.
Und wir klären Fragen zum Einsatz der Hörtechnik im Klassenraum.

Darüber hinaus informieren wir über eine mögliche Aufnahme in das Gemeinsame Lernen.
Schüler:innen, bei denen ein Unterstützungsbedarf im Bereich Hören und Kommunikation nachgewiesen ist, können an der allgemeinen Schule wöchentlich von einer Lehrkraft unserer Schule besucht werden.

Ebenso können Sie unsere Schule als möglichen Förderort kennenlernen.

Christiane Segbers
Telefon: 02151 - 65 60 80