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Logo der LVR-Luise-Leven-Schule in Krefeld
Schüler der LVR-Luise-Leven-Schule spielen freudig

AO-SF

Eine Hörschädigung kann das schulische Lernen erschweren.
Unterstützung kann ein hörgeschädigtes Kind mit Hilfe der Feststellung eines sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs im Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation erhalten.

Die notwendige Überprüfung beantragen die Eltern oder die allgemeine Schule bei der zuständigen Schulaufsicht. Diese beauftragt daraufhin ein Gutachten nach der Ausbildungsordnung sonderpädagogische Förderung (AO-SF) .

Das Gutachten erstellen je eine Lehrkraft aus der allgemeinen Schule und aus unserer Schule im Dialog. Ziel des Gutachtens ist, die bestmögliche Förderung sowie den bestmöglichen Förderort für Ihr Kind zu ermitteln.
Sie als Eltern werden im Verlauf der Gutachtenerstellung in die Entscheidungsfindung mit einbezogen und setzen sich in einem persönlichen Gespräch mit dem Gutachter:innen-Team zusammen.
Wenn Ihr Kind die allgemeine Schule besucht, kann eine wöchentliche sonderpädagogische Unterstützung im Rahmen des Gemeinsamen Lernens beantragt werden.

Wenn Sie über die Ermittlung eines sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs im Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation nachdenken oder Fragen dazu haben, wenden Sie sich gerne an uns.

Christiane Segbers
Telefon: 02151 - 65 60 80