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Schüler der LVR-Luise-Leven-Schule spielen freudig

Nachteilsausgleich

Der Nachteilsausgleich im Gemeinsamen Unterricht

Schüler und Schülerinnen mit einer Hörschädigung, die zielgleich an Regelschulen unterrichtet werden, haben, bedingt durch ihre Behinderung, andere Lernvoraussetzungen als ihre Altersgenossen. So gelingt ihnen das Zuhören und Verstehen oft nicht „nebenbei", sondern sie müssen sehr viel Konzentration aufbringen, um dem Unterricht zu folgen, der ja vorwiegend durch gesprochene Sprache getragen wird. Häufig entstehen Unsicherheiten, Missverständnisse oder Lücken (oft ohne dass der Schüler sie bemerkt), die aufgearbeitet werden müssen. Erhöhter Arbeitsaufwand, Ausgrenzung durch Mitschüler und psychische Belastungen können entstehen.

Unser Ziel als Lehrer für Sonderpädagogik ist es, Möglichkeiten zum Nachteilsausgleich für Schüler mit Hörschädigung aufzuzeigen. Wir haben daher gemeinsam mit dem "Arbeitskreis GU mit Hörgeschädigten, NRW" eine Liste von möglichen Hilfen zusammengestellt, die im Unterricht und in Bewertungssituationen eingesetzt werden können, um durch die Behinderung bedingte Nachteile eines Schülers aufzufangen. Dabei handelt es sich um Maßnahmen, die individuell anzupassen und bei Bedarf einzusetzen sind - abhängig von Art und Ausprägungsgrad der Behinderung, vom Alter der Schüler, vom Bildungsgang und vom jeweils angestrebten Schulabschluss.

Welche Maßnahmen in einzelnen Situationen greifen können, entscheiden die betreffenden Lehrkräfte in Zusammenarbeit mit der Sonderschullehrkraft im Gemeinsamen Unterricht.

Die von uns erstellte Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Viele der aufgeführten Hilfen sind allgemeine Unterrichtsprinzipien und Methoden, die schon lange erfolgreich im Unterricht eingesetzt werden. Uns erscheint es sinnvoll, sie trotzdem zu benennen, um sie in Erinnerung zu rufen und auch, um alle Beteiligten in Ihrer Arbeit zu bestärken.