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Schüler der LVR-Luise-Leven-Schule spielen freudig

Nachteilsausgleich

Der Nachteilsausgleich im Gemeinsamen Lernen

Unter Nachteilsausgleich sind alle Maßnahmen zu verstehen, die dazu dienen, die Benachteiligungen, die durch eine Behinderung oder Beeinträchtigung entstehen, auszugleichen oder zu minimieren. Hierbei ist immer Chancengleichheit das angestrebte Ziel.

Schüler*innen mit einer Hörbehinderung haben andere Lernvoraussetzungen als ihre Mitschüler*innen ohne Hörbehinderung. So gelingt ihnen beispielsweise das Zuhören und Verstehen oft nicht „nebenbei“. Vielmehr müssen sie sehr viel Konzentration aufbringen, um dem Unterricht folgen zu können. Häufig entstehen Unsicherheiten, Missverständnisse oder Lücken, die aufgearbeitet werden müssen. Erhöhter Arbeitsaufwand und psychische Belastungen können entstehen.

Unser Ziel als sonderpädagogische Lehrkräfte ist es, Möglichkeiten eines Nachteilsausgleichs für Schüler*innen mit einer Hörbehinderung aufzuzeigen. Hierbei können zeitliche, räumliche, technische oder personelle Maßnahmen vorgenommen werden, um durch die Behinderung bedingte Nachteile einer Schülerin oder eines Schülers aufzufangen. Dabei handelt es sich um Maßnahmen, die individuell anzupassen und bei Bedarf einzusetzen sind – abhängig von Art und Ausprägungsgrad der Hörbehinderung, vom Alter der Schülerin oder des Schülers, vom Bildungsgang und vom jeweils angestrebten Schulabschluss.

Der Nachteilsausgleich ist aufgrund einer Behinderung zu gewähren, ungeachtet dessen, ob ein sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf festgestellt wurde.Sie haben noch Fragen oder benötigen Unterstützung bei der Erstellung des individuellen Nachteilsausgleiches?

Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Genauere Vorschläge und Hinweise finden Sie in den Arbeitshilfen zum Nachteilsausgleich, die vom Schulministerium zur Verfügung gestellt wurden:

Arbeitshilfe Nachteilsausgleich Sekundarstufe I

Bezirksregierung Düsseldorf: Gewährung von individuellen Nachteilsausgleichen