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Logo der LVR-Luise-Leven-Schule in Krefeld
Schüler der LVR-Luise-Leven-Schule spielen freudig

Frühe Förderung

Bei Ihrem Kind wurde eine Hörschädigung festgestellt. Ihre Ärzt:innen oder Hörakustiker:innen haben Sie über die Frühförderung für Kinder mit Hörschädigung informiert.
Sie haben nun viele Fragen, was auf Sie und Ihre Familie zukommt:
- Was können Sie jetzt tun?
- Wie können Sie die Entwicklung Ihres Kindes fördern und begleiten?
- Welche Hörtechnik eignet sich für Ihr Kind?
- Welche Möglichkeiten bietet gebärdensprachliche Kommunikation?
- Welche weiteren Hilfen und Therapien gibt es?
- Hat Ihr Kind das Anrecht auf einen Schwerbehindertenausweis oder auf Gehörlosengeld?
Im Rahmen der pädagogischen Frühförderung möchten wir Sie bei der Beantwortung Ihrer Fragen unterstützen.

Die Förderung findet in der Regel einmal wöchentlich bei Ihnen zu Hause oder in der Kindertagesstätte Ihres Kindes statt.
Während der Schulferien erfolgt keine Frühförderung.
Alle Angebote der pädagogischen Frühförderung sind für Sie kostenfrei.
Sie benötigen keine Verordnung Ihrer Ärzt:innen oder Ihrer Klinik.

Für wen eignet sich die pädagogische Frühförderung?

Ein Kleinkind spielt mit einem Zupfinstrument.
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Ich kann Musik machen.

Alle Kinder mit Hörschädigung können mit vollendetem drittem Lebensmonat und vor ihrem Eintritt in die Schule pädagogische Frühförderung bekommen.
Es ist nie zu früh oder zu spät für den Beginn, unabhängig davon, ob die Hörschädigung Ihres Kindes einseitig besteht oder ob beide Seiten betroffen sind, ob sie leichtgradig oder an Taubheit grenzend ausgeprägt ist.
Auch für Kinder mit weiteren Unterstützungsbedarfen über die Hörschädigung hinaus eignet sich die Frühförderung.