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Logo der LVR-Luise-Leven-Schule in Krefeld
Schüler der LVR-Luise-Leven-Schule spielen freudig

Beratungsangebot

Unsere Beratungsstelle versteht sich als Anlauf- und Vermittlungsstelle für alle Fragen im Zusammenhang mit einer Hörschädigung bei Babys, Kindern und Jugendlichen.
Wir bearbeiten die Anliegen von Eltern, Lehrerkräften an Allgemeinen - und Förderschulen, Fachkräften aus Kitas, Therapeut:innen sowie unterstützenden Diensten im Rahmen der Jugendhilfe.
Alle unsere Angebote sind für Ratsuchende generell kostenfrei.

Sind Sie Eltern eines Kindes mit Hörschädigung?

In der Beratungsstelle

  • erhalten Sie die Gelegenheit, Ihre Fragen zu stellen und sich über mögliche Auswirkungen der Hörschädigung Ihres Kindes zu informieren.
  • stellen wir Ihnen das für Sie und Ihr Kind passende Angebot unserer Schule vor. Hierunter fällt auch die Beratung und Förderung in allgemeinen Kitas und an allgemeinen Schulen.
  • ermöglichen wir Ihnen und Ihrem Kind den Zugang zur pädagogischen Frühförderung für hörgeschädigte Kinder.
  • können Sie mehr über das Thema Nachteilsausgleich erfahren: Wir zeigen Ihnen, welche Möglichkeiten der Antrag auf Erteilung eines Grades der Behinderung Ihrem Kind bieten kann. Auch Ihre Fragen zur Beantragung des Gehörlosengeldes können Sie hier ansprechen.

Sind Sie selbst hochgradig schwerhörige oder gehörlose Eltern, und haben Sie ein hörendes Kind im Alter von 0 bis 6 Jahren (Coda)?

In der Beratungsstelle

  • können Sie Frühförderung für Ihr Kind zuhause oder in der Kita beantragen.

Vermuten Sie bei Ihrem Kind eine Auditive Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörung?

In der Beratungsstelle

  • können wir im Rahmen Pädagogischer Audiologie überprüfen, ob bei ihrem Kind ein Unterstützungsbedarf im Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation besteht.
  • beraten wir Sie zu pädagogischen Angeboten, die Ihnen und Ihrem Kind nach der Diagnose offenstehen.
  • informieren wir Sie über geeignete Hilfsmittel für ihr Kind.

Betreuen, fördern oder unterrichten Sie ein Kind mit einer Hörschädigung?

In der Beratungsstelle

  • beraten wir Sie über Möglichkeiten der inklusiven Förderung, z.B. im Gemeinsamen Lernen oder in der Inklusiven Kita.
  • stellen wir Ihnen die Angebote unserer Schule vor.
  • informieren wir Sie/Ihr Team über mögliche Auswirkungen einer Hörschädigung auf die kindliche Entwicklung.
  • unterstützen wir Sie bei der Auswahl geeigneter technischer Hilfsmittel.