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Schüler der LVR-Luise-Leven-Schule spielen freudig

Inklusion

Gemeinsames Lernen

Schüler mit einer Behinderung, z.B. einer Hörschädigung, werden sowohl an Förderschulen als auch an Allgmeinen Schulen beschult. Im Gemeinsamen Lernen an Allgemeinen Schulen (GL) werden in der Regel einzelne hörgeschädigte Schüler stundenweise durch Lehrer der Schule für Hörgeschädigte betreut. Der GL ist prinzipiell an allen Regelschulen des Landes und in allen Jahrgangsstufen möglich. Voraussetzung hierfür sind entsprechende personelle und sächliche Gegebenheiten, die im Einzelnen geprüft werden müssen.
Sind an einer Schule mehrere hörgeschädigte Schüler einer Jahrgangsstufe, wird die gemeinsame Beschulung in einer Klasse befürwortet.

Die Arbeit der GL-Lehrer umfasst die Kernbereiche Beratung und Förderung. GL-Lehrer beraten hörgeschädigte Schüler und deren Erziehungsberechtigte, Lehrer, Mitschüler, Schulleitung und Schulaufsicht.

Beratungstätigkeit

Inhalte der Beratungstätigkeit sind:

  • Aufklärung über die vorliegende Hörschädigung und den entsprechenden Umgang damit,
  • Information über technische Hörhilfen und deren Verwendung im Unterricht sowie über raumakustische Verbesserungen,
  • Beratung der Lehrer hinsichtlich einer hörgeschädigtenspezifischen Unterrichtsgestaltung,
  • Umsetzung des Nachteilsausgleiches,
  • Gemeinsame Erstellung von Förderplänen mit den Kollegen der Allgemeinen Schulen,
  • Teilnahme bei Bedarf an Fachkonferenzen und an den Versetzungskonferenzen,
  • Zusammenarbeit mit Ärzten, Akustikern und Therapeuten,
  • Unterstützung der Schüler und der Eltern bei der Akzeptanz der Behinderung.

Förderungsarten

Die Förderung der Schüler kann je nach individuellem Bedarf beinhalten:

  • Förderung der Identitätsbildung
  • Hörtraining
  • Hörtaktik
  • Artikulation
  • Umgang mit den technischen Hörhilfen
  • Sprachausbau
  • Unterrichtliche Begleitung
  • Hörgeschädigtenspezifische Aufarbeitung von Lerninhalten

Die individuelle Förderung kann stattfinden in Form von Einzel- oder Kleingruppenförderung sowie im Rahmen des Klassenunterrichtes.
Über die konkrete Arbeit an den jeweiligen Allgemeinen Schulen hinaus bietet das GU-Team regelmäßig Informationsveranstaltungen in der Hörgeschädigtenschule für Kollegen der Allgemeinen Schulen an.

Karte unseres Einzugsgebiets

Hier kann unser Einzugsgebiet für das Gemeinsame Lernen im Bereich Primarstufe und Sekundarstufe angesehen werden.

Weitere Informationen zur Aufnahme in das Gemeinsame Lernen finden Sie hier.