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Logo der LVR-Luise-Leven-Schule in Krefeld
Schüler der LVR-Luise-Leven-Schule spielen freudig

Inklusion

Herzlich willkommen!

Lehrkräfte des GL-Teams stehen in mehreren Reihen vor Bäumen auf dem Schulhof.
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GL-Team

Das Team aus dem Bereich „Gemeinsamen Lernen“ freut sich auf die Zusammenarbeit mit den Kindern und Jugendlichen, den Eltern und den jeweiligen Schulen.

Gemeinsames Lernen

Schüler*innen mit einer Hörbehinderung werden sowohl an Förderschulen als auch an allgemeinen Schulen beschult. Im Gemeinsamen Lernen werden sie stundenweise durch Lehrkräfte der Schule für den Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation betreut. Das Gemeinsame Lernen ist prinzipiell an allen öffentlichen Schulen und in allen Jahrgangsstufen möglich. Voraussetzung hierfür sind ein festgestellter sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf sowie personelle und sächliche Gegebenheiten, die im Einzelnen geprüft werden müssen. Die Bezirksregierung ist zuständig für die Genehmigung der sonderpädagogischen Unterstützung im Gemeinsamen Lernen.

Weitere Informationen zur Aufnahme in das Gemeinsame Lernen finden Sie hier.

Hier (PNG, 413 kB) kann unser Einzugsgebiet für das Gemeinsame Lernen an Grundschulen und weiterführenden Schulen eingesehen werden.

Sonderpädagogische Unterstützung

Die sonderpädagogische Unterstützung der sonderpädagogischen Lehrkraft umfasst die Kernbereiche Beratung und Förderung. Im Zentrum unserer Beratungs- und Fördertätigkeit steht der/ die hörbehinderte Schüler*in selbst sowie seine/ ihre Familie. Beratend stehen wir auch allen an der schulischen Bildung Beteiligten zur Seite: den unterrichtenden Lehrkräften, den Schulleitungen und auch der Schulaufsicht. Den Klassenverband informieren und sensibilisieren wir für die Thematik Hörbehinderung und die damit einhergehenden kommunikativen Bedürfnisse.

Beratungstätigkeit

Inhalte der Beratungstätigkeit sind:

  • Aufklärung über die vorliegende Hörbehinderung und den entsprechenden Umgang damit
  • Informationen über technische Hörhilfen und deren Verwendung im Unterricht sowie über raumakustische Verbesserungen
  • Beratung der Lehrkräfte hinsichtlich einer hörbehindertenspezifischen Unterrichtsgestaltung
  • Umsetzung des Nachteilsausgleichs
  • Gemeinsame Förderplanung mit den Kolleg*innen der Allgemeinen Schulen
  • Bei Bedarf Teilnahme an Fach- und Versetzungskonferenzen
  • Zusammenarbeit mit Ärzt*innen, Akustiker*innen und Therapeut*innen
  • Unterstützung der Schüler*innen und der Eltern bei der Akzeptanz der Hörbehinderung

mögliche Förderbereiche und -aspekte

Die Förderung der Schüler kann je nach individuellem Bedarf beinhalten:

  • Förderung der Identitätsbildung
  • Hörtraining
  • Hörtaktik
  • Artikulation
  • Umgang mit den technischen Hörhilfen
  • Sprachausbau
  • Unterrichtliche Begleitung
  • Hörgeschädigtenspezifische Aufarbeitung von Lerninhalten

Die individuelle Förderung kann stattfinden in Form von Einzel- oder Kleingruppenförderung sowie im Rahmen des Klassenunterrichts.