Krankmeldung & Beurlaubung

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur Krankmeldung Ihres Kindes sowie zum Verfahren bei Beurlaubungen an der LVR-Luise-Leven-Schule.

Ihr Kind ist krank?

Wenn Ihr Kind krank ist, informieren Sie bitte noch vor Unterrichtsbeginn das Schulsekretariat – telefonisch oder per E-Mail.

Zusätzlich ist eine Krankmeldung bei der Klassenleitung möglich, zum Beispiel per E-Mail oder über schul.cloud.

Bitte beachten Sie:
Ab einer Krankheitsdauer von drei Tagen ist ein ärztliches Attest erforderlich. Das Attest geben Sie bitte bei der Klassenleitung ab.

Wird Ihr Kind von der Schülerbeförderung zur Schule gebracht, informieren Sie bitte zusätzlich das zuständige Busunternehmen, damit die Fahrt rechtzeitig abbestellt werden kann.

Sie möchten Ihr Kind beurlauben lassen?

Schüler*innen können nur aus wichtigem Grund vom Unterricht befreit werden. Über eine Beurlaubung entscheidet grundsätzlich die Schulleitung.

Der Antrag auf Beurlaubung muss schriftlich, frühzeitig (etwa sechs Wochen im Voraus) und mit einer ausführlichen Begründung gestellt werden.

Beurlaubung bis zu zwei Tage

Für eine Beurlaubung von ein oder zwei Tagen wenden Sie sich bitte direkt an die Klassenleitung.

Längerfristige Beurlaubungen

Bei Beurlaubungen von mehr als zwei Tagen nehmen Sie bitte Kontakt über das Schulsekretariat mit der Schulleitung auf. In diesen Fällen ist zusätzlich die Zustimmung der Schulaufsichtsbehörde erforderlich.

Beurlaubung in Zusammenhang mit Ferien

Unmittelbar vor oder nach den Schulferien dürfen Schüler*innen nur beurlaubt werden, wenn eindeutig ausgeschlossen ist, dass die Beurlaubung dazu dient:

  • die Ferien zu verlängern

  • günstigere Urlaubstarife zu nutzen

  • Verkehrsspitzen zu umgehen