Ein Nachteilsausgleich umfasst alle Maßnahmen, die dazu dienen, behinderungsbedingte Nachteile auszugleichen oder zu minimieren. Ziel ist stets die Chancengleichheit im zielgleichen Unterricht.
Schüler*innen mit einer Hörbehinderung haben andere Lernvoraussetzungen als hörende Mitschüler*innen. Zuhören und Verstehen gelingen häufig nicht "nebenbei", sondern erfordern erhöhte Konzentration. Daraus können ein größerer Arbeitsaufwand und psychische Belastungen entstehen.
Mögliche Maßnahmen des Nachteilsausgleichs können sein:
zeitliche Anpassungen (zum Beispiel mehr Bearbeitungszeit)
räumliche Anpassungen (etwa Sitzordnung)
technische Unterstützung (insbesondere Hörtechnik)
Der Nachteilsausgleich wird unabhängig davon gewährt, ob ein sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf festgestellt wurde. Die Maßnahmen werden individuell angepasst – abhängig von Alter, Bildungsgang, Art und Ausprägung der Hörschädigung sowie vom angestrebten Schulabschluss.
Gerne unterstützen wir Sie bei Fragen oder bei der Erstellung eines individuellen Nachteilsausgleichs.