Ein Nachteilsausgleich umfasst alle Maßnahmen, die dazu dienen, behinderungsbedingte Nachteile auszugleichen oder zu minimieren. Ziel ist stets die Chancengleichheit im zielgleichen Unterricht.
Schüler*innen mit einer Hörbehinderung haben andere Lernvoraussetzungen als hörende Mitschüler*innen. Zuhören und Verstehen gelingen häufig nicht "nebenbei", sondern erfordern erhöhte Konzentration. Daraus können ein größerer Arbeitsaufwand und psychische Belastungen entstehen.
Mögliche Maßnahmen des Nachteilsausgleichs können sein:
- zeitliche Anpassungen (zum Beispiel mehr Bearbeitungszeit)
- räumliche Anpassungen (etwa Sitzordnung)
- technische Unterstützung (insbesondere Hörtechnik)
- personelle Unterstützung
Der Nachteilsausgleich wird unabhängig davon gewährt, ob ein sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf festgestellt wurde. Die Maßnahmen werden individuell angepasst – abhängig von Alter, Bildungsgang, Art und Ausprägung der Hörschädigung sowie vom angestrebten Schulabschluss.
Gerne unterstützen wir Sie bei Fragen oder bei der Erstellung eines individuellen Nachteilsausgleichs.