Infos zum Förderschwerpunkt Hören & Kommunikation

Eine Hörbehinderung beeinflusst das Lernen, die Kommunikation und den Schulalltag auf vielfältige Weise. Wir informieren, beraten und unterstützen Eltern, Schüler*innen sowie Fachkräfte rund um den Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation.

Hören und Lernen im schulischen Alltag

Eine Hörbehinderung kann das schulische Lernen erschweren. Zuhören, Verstehen und die Teilnahme am Unterricht erfordern häufig ein hohes Maß an Konzentration und Anstrengung. Missverständnisse, Informationslücken oder Unsicherheiten können entstehen – auch dann, wenn eine Hörtechnik genutzt wird.

Sowohl Eltern als auch Lehrkräfte können sich mit Fragen rund um die Themen Hörbehinderung und Schule jederzeit an uns wenden. Wir beraten individuell und praxisnah.

Unser Angebot umfasst unter anderem:

  • fachpädagogische Beratungsgespräche für Eltern und Lehrkräfte

  • Unterrichtsbeobachtungen und Klassenbesuche bei Bedarf

  • Unterstützung bei der Gestaltung eines hörgerechten Unterrichts

  • Beratung zum Einsatz von Hörtechnik im Klassenraum

  • Information zu Nachteilsausgleichen und Fördermöglichkeiten

AO-SF – Feststellung des sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs

Eine Hörbehinderung kann einen sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf im Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation begründen.

Die Überprüfung erfolgt nach der Ausbildungsordnung sonderpädagogische Förderung (AO-SF) und wird von den Eltern oder der allgemeinen Schule bei der zuständigen Schulaufsicht beantragt.

Das Gutachten wird gemeinsam erstellt:

  • durch eine Lehrkraft der allgemeinen Schule

  • und eine Lehrkraft unserer Schule

Ziel des Verfahrens ist es, die bestmögliche Förderung sowie den geeigneten Förderort für Ihr Kind zu ermitteln. Sie als Eltern werden während des gesamten Prozesses einbezogen und nehmen an einem persönlichen Gespräch mit dem Gutachter*innen-Team teil.

Besucht Ihr Kind eine allgemeine Schule, kann im Anschluss eine wöchentliche sonderpädagogische Unterstützung im Rahmen des Gemeinsamen Lernens beantragt werden.

Wenn Sie Fragen zur AO-SF haben oder eine Überprüfung in Erwägung ziehen, sprechen Sie uns gerne an.

Förderung und Beschulung

Wir informieren Sie über unterschiedliche schulische Wege und Förderangebote für Kinder und Jugendliche mit einer Hörbehinderung.

Gemeinsames Lernen

Schüler*innen mit einem nachgewiesenen Unterstützungsbedarf im Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation können an allgemeinen Schulen im Rahmen des Gemeinsamen Lernens gefördert werden. Dabei besucht eine sonderpädagogische Lehrkraft unserer Schule die Schüler*innen regelmäßig und unterstützt sie im schulischen Alltag.

Förderung an der LVR-Luise-Leven-Schule

Ebenso haben Sie die Möglichkeit, die LVR-Luise-Leven-Schule als Förderort kennenzulernen. Wir beraten Sie gerne zu unseren Bildungsangeboten und unterstützen Sie bei Ihrer Entscheidungsfindung.

Nachteilsausgleich – faire Bedingungen im Unterricht

Ein Nachteilsausgleich umfasst alle Maßnahmen, die dazu dienen, behinderungsbedingte Nachteile auszugleichen oder zu minimieren. Ziel ist stets die Chancengleichheit im zielgleichen Unterricht.

Schüler*innen mit einer Hörbehinderung haben andere Lernvoraussetzungen als hörende Mitschüler*innen. Zuhören und Verstehen gelingen häufig nicht "nebenbei", sondern erfordern erhöhte Konzentration. Daraus können ein größerer Arbeitsaufwand und psychische Belastungen entstehen.

Mögliche Maßnahmen des Nachteilsausgleichs können sein:

  • zeitliche Anpassungen (zum Beispiel mehr Bearbeitungszeit)

  • räumliche Anpassungen (etwa Sitzordnung)

  • technische Unterstützung (insbesondere Hörtechnik)

  • personelle Unterstützung

Der Nachteilsausgleich wird unabhängig davon gewährt, ob ein sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf festgestellt wurde. Die Maßnahmen werden individuell angepasst – abhängig von Alter, Bildungsgang, Art und Ausprägung der Hörschädigung sowie vom angestrebten Schulabschluss.

Gerne unterstützen wir Sie bei Fragen oder bei der Erstellung eines individuellen Nachteilsausgleichs.

Frühförderung bei einer Hörbehinderung

Wurde bei Ihrem Kind eine Hörbehinderung festgestellt, tauchen häufig viele Fragen auf, zum Beispiel:

  • Was können wir jetzt tun?

  • Wie können wir die Entwicklung unseres Kindes unterstützen?

  • Welche Hörtechnik ist geeignet?

  • Welche Rolle kann Gebärdensprache spielen?

  • Welche weiteren Hilfen oder Therapien gibt es?

  • Besteht Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis oder Gehörlosengeld?

Im Rahmen der pädagogischen Frühförderung begleiten und beraten wir Sie individuell und familienorientiert. Ziel ist es, die Entwicklung Ihres Kindes bestmöglich zu unterstützen und Sie als Eltern zu stärken.

Kontakt und Beratung