Gemeinsames Lernen
Im Gemeinsamen Lernen unterstützt die LVR-Luise-Leven-Schule Schüler*innen mit Hörbehinderung an allgemeinen Schulen. Unser Team begleitet Kinder, Jugendliche, Eltern und Schulen beratend und fördernd.
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Das Team des Bereichs Gemeinsames Lernen freut sich auf die Zusammenarbeit mit den Kindern und Jugendlichen, ihren Eltern sowie den beteiligten Schulen. Ziel ist es, schulische Teilhabe zu ermöglichen und individuelle Bildungswege zu unterstützen.
Schüler*innen mit einer Hörbehinderung können sowohl an Förderschulen als auch an allgemeinen Schulen unterrichtet werden. Im Gemeinsamen Lernen besuchen sie eine allgemeine Schule und werden dort stundenweise durch sonderpädagogische Lehrkräfte der Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation unterstützt.
Das Gemeinsame Lernen ist grundsätzlich an allen öffentlichen Schulen und in allen Jahrgangsstufen möglich. Voraussetzungen sind:
ein festgestellter sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf
geeignete personelle und sächliche Rahmenbedingungen
Die Bezirksregierung entscheidet über die Genehmigung der sonderpädagogischen Unterstützung.
Eine Hörbehinderung kann das schulische Lernen erheblich erschweren. Um betroffene Kinder bestmöglich zu unterstützen, kann ein sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf im Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation festgestellt werden.
Die Überprüfung wird von den Eltern oder der allgemeinen Schule bei der zuständigen Schulaufsicht beantragt. Diese beauftragt daraufhin ein Gutachten nach der Ausbildungsordnung sonderpädagogische Förderung (AO-SF) .
Das Gutachten wird gemeinsam von einer Lehrkraft der allgemeinen Schule und einer sonderpädagogischen Lehrkraft der LVR-Luise-Leven-Schule erstellt. Ziel ist es, die bestmögliche Förderung sowie den geeigneten Förderort für das Kind zu ermitteln.
Die Eltern werden während des gesamten Verfahrens aktiv in die Entscheidungsfindung einbezogen und führen ein persönliches Gespräch mit dem Gutachter*innen-Team.
Besucht das Kind eine allgemeine Schule, kann auf Grundlage des sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs eine wöchentliche sonderpädagogische Unterstützung im Rahmen des Gemeinsamen Lernens beantragt werden.
Wenn Sie über die Feststellung eines sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs im Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation nachdenken oder Fragen zum Verfahren haben, sprechen Sie uns gerne an. Wir beraten Sie umfassend und unterstützen Sie im gesamten Prozess.
Die sonderpädagogische Unterstützung im Gemeinsamen Lernen umfasst vor allem die Bereiche Beratung und Förderung. Im Mittelpunkt steht jede*r einzelne hörbehinderte*r Schüler*in sowie die Familie.
Darüber hinaus beraten wir:
unterrichtende Lehrkräfte
Schulleitungen
Schulaufsicht
weitere an Bildung Beteiligte
Auch der Klassenverband wird für die Besonderheiten einer Hörbehinderung sowie für kommunikative Bedürfnisse sensibilisiert.
Die Beratung umfasst unter anderem:
Aufklärung über die vorliegende Hörbehinderung
Informationen zum Umgang mit der Hörbehinderung im Schulalltag
Beratung zu technischen Hörhilfen und deren Einsatz im Unterricht
Hinweise zu raumakustischen Verbesserungen
Unterstützung bei der hörbehindertenspezifischen Unterrichtsgestaltung
Umsetzung und Begleitung des Nachteilsausgleichs
gemeinsame Förderplanung mit den Lehrkräften der allgemeinen Schule
Teilnahme an Fach- und Versetzungskonferenzen bei Bedarf
Zusammenarbeit mit Ärzt*innen, Akustiker*innen und Therapeut*innen
Unterstützung von Schüler*innen und Eltern bei der Akzeptanz der Hörbehinderung
Die Förderung richtet sich nach dem individuellen Bedarf der Schüler*innen und kann folgende Bereiche umfassen:
Förderung der Identitätsbildung
Hörtraining und Hörtaktik
Artikulation und Sprachausbau
Umgang mit technischen Hörhilfen
unterrichtliche Begleitung
hörbehindertenspezifische Aufarbeitung von Lerninhalten
Die Förderung findet je nach Bedarf als Einzelförderung, in Kleingruppen oder im Klassenunterricht statt.
Die Beratung umfasst unter anderem:
Aufklärung über die vorliegende Hörbehinderung
Informationen zum Umgang mit der Hörbehinderung im Schulalltag
Beratung zu technischen Hörhilfen und deren Einsatz im Unterricht
Hinweise zu raumakustischen Verbesserungen
Unterstützung bei der hörbehindertenspezifischen Unterrichtsgestaltung
Umsetzung und Begleitung des Nachteilsausgleichs
gemeinsame Förderplanung mit den Lehrkräften der allgemeinen Schule
Teilnahme an Fach- und Versetzungskonferenzen bei Bedarf
Zusammenarbeit mit Ärzt*innen, Akustiker*innen und Therapeut*innen
Unterstützung von Schüler*innen und Eltern bei der Akzeptanz der Hörbehinderung
Die Förderung richtet sich nach dem individuellen Bedarf der Schüler*innen und kann folgende Bereiche umfassen:
Förderung der Identitätsbildung
Hörtraining und Hörtaktik
Artikulation und Sprachausbau
Umgang mit technischen Hörhilfen
unterrichtliche Begleitung
hörbehindertenspezifische Aufarbeitung von Lerninhalten
Die Förderung findet je nach Bedarf als Einzelförderung, in Kleingruppen oder im Klassenunterricht statt.
Unter Nachteilsausgleich werden Maßnahmen verstanden, die dazu dienen, behinderungsbedingte Benachteiligungen auszugleichen oder zu verringern. Ziel ist stets die Chancengleichheit.
Schüler*innen mit einer Hörbehinderung haben andere Lernvoraussetzungen als hörende Mitschüler*innen. Zuhören und Verstehen erfordern häufig eine hohe Konzentration. Dadurch können Missverständnisse, Lernlücken, erhöhter Arbeitsaufwand oder psychische Belastungen entstehen.
Der Nachteilsausgleich kann zeitliche, räumliche, technische oder personelle Maßnahmen umfassen. Diese werden individuell angepasst – abhängig von Art und Ausprägung der Hörbehinderung, vom Alter, vom Bildungsgang und vom angestrebten Schulabschluss .
Der Nachteilsausgleich ist unabhängig davon zu gewähren, ob ein sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf festgestellt wurde.
Wenn Sie Unterstützung bei der Erstellung eines individuellen Nachteilsausgleichs benötigen, helfen wir Ihnen gern.
Weitere Hinweise und Arbeitshilfen:
Bezirksregierung Düsseldorf: Gewährung von individuellen Nachteilsausgleichen
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen: Gewährung von Nachteilsausgleichen – Orientierungshilfen für Schulleitungen
Wir bieten regelmäßig Veranstaltungen für unterschiedliche Zielgruppen an:
Für Schüler*innen der Primarstufe und der Sekundarstufe I finden dreimal im Jahr Schüler*innen-Treffen an einem Schulvormittag statt. Diese werden entweder in der LVR-Luise-Leven-Schule oder an anderen Lernorten durchgeführt.
Die Treffen bieten Raum für Begegnung mit hörbehinderten Peers, Austausch über Erfahrungen, Herausforderungen und Stärken sowie gemeinsames Spielen und Erleben.
Für Schüler*innen der Klassen 5 bis 10 findet zusätzlich ein Gemeinsames Lernen-Wochenende in Kooperation mit den Hörbehindertenschulen in Essen und Gelsenkirchen statt.
Während des Ausklangs der Schüler*innen-Treffen haben Eltern die Möglichkeit, sich in gemütlicher Runde auszutauschen.
Ende der Auflistung.
Für Eltern und Erziehungsberechtigte bieten wir im Schuljahr verschiedene Informations- und Austauschformate an. Ziel ist es, Zeit und Raum für Erfahrungsaustausch zu schaffen und zugleich wichtige Informationen für eine erfolgreiche Schullaufbahn zu vermitteln.
Regelmäßige Angebote sind:
Informationsabend für neue Eltern und Erziehungsberechtigte
Informationsabend für alle Eltern und Erziehungsberechtigten im Gemeinsamen Lernen
Austauschmöglichkeiten im Anschluss an die Schüler*innen-Treffen
Für Lehrkräfte der allgemeinen Schulen bieten wir im ersten Quartal des Schuljahres die Fortbildung an:
"Schüler*innen mit einer Hörbehinderung im Gemeinsamen Lernen"
Ansprechperson im Gemeinsamen Lernen
Inklusionskoordination