Pädagogische Audiologie

Die Pädagogische Audiologie der LVR-Luise-Leven-Schule unterstützt Kinder und Jugendliche mit Hörbehinderung durch gezielte Überprüfungen von Hören und Sprachverstehen. Auf dieser Grundlage entwickeln wir individuelle pädagogische Maßnahmen für Bildung, Teilhabe und bestmögliche Förderung.

Was bedeutet Pädagogische Audiologie?

Die Fähigkeit zu hören ist eine wichtige Voraussetzung für lautsprachliche Kommunikation. Ist das Hören eingeschränkt, kann dies den Zugang zu Sprache, Lernen und sozialer Teilhabe erschweren.

Während sich die medizinische Audiologie mit der Diagnose und technischen Versorgung eines Hörverlustes befasst, ist die Pädagogische Audiologie ein sonderpädagogisches Arbeitsfeld. Sie wird von Fachkräften der Hörgeschädigtenpädagogik durchgeführt und dient dazu, die audiologischen Grundlagen für die pädagogische Arbeit mit dem Kind zu erfassen.

Im Rahmen der Pädagogischen Audiologie an der LVR-Luise-Leven-Schule überprüfen wir, über welche Fähigkeiten im Hören und Sprachverstehen ein Kind verfügt. Auf dieser Basis leiten wir individuelle pädagogische Maßnahmen ab, etwa Förderangebote, Anpassungen im Unterricht oder Empfehlungen zu Nachteilsausgleichen. Dabei behalten wir stets die persönliche Bildung, Entwicklung und Teilhabe des einzelnen Kindes im Blick.

Regelmäßige Wiederholungen der Überprüfungen helfen uns, Veränderungen im Hören und Verstehen frühzeitig zu erkennen und pädagogische Maßnahmen entsprechend anzupassen. Unsere Arbeit orientiert sich an den Richtlinien des Bundes Deutscher Hörgeschädigtenpädagogen (BDH).

Hörstatus und Sprachverstehen

Unsere Schule verfügt über einen schallisolierten Testraum mit Audiometer. Hier können wir den Hörstatus und das Sprachverstehen von Schüler*innen und Kindergartenkindern normgerecht überprüfen.

Die Ergebnisse unserer pädagogisch-audiologischen Überprüfungen ergänzen bestehende Diagnostiken aus Fachkliniken und pädaudiologischen Zentren. Wir können einen Verdacht auf eine Hörstörung bestätigen oder entkräften und pädagogische Empfehlungen aussprechen. Eine medizinische Verordnung von Technik oder Therapien ist jedoch nicht möglich.

Alle Überprüfungen werden von ausgebildeten Hörgeschädigtenpädagog*innen durchgeführt. Die Ergebnisse fließen in die individuelle Förderplanung ein.

Blick in den Audiometrie-Raum der LVR-Luise-Leven-Schule
Blick in den Audiometrie-Raum der LVR-Luise-Leven-Schule

Überprüfungsverfahren in der Pädagogischen Audiologie

Je nach Fragestellung kommen unter anderem folgende Verfahren zum Einsatz:

  • Tonaudiogramm für Luft- und Knochenleitung

  • Aufblähkurve im Freifeld

  • Richtungshören

  • Unbehaglichkeitsschwelle

  • Mainzer Kindersprachtest

  • Göttinger Kindersprachtest

  • Freiburger Sprachtest

  • Oldenburger Reimtest

  • Oldenburger Kindersatztest

  • Oldenburger Satztest

  • Göttinger Satztest

  • Dichotischer Sprachtest Uttenweiler

  • Heidelberger Lautdifferenzierungstest (HLAD)

  • Münchner Auditiver Screeningtest für Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörungen (MAUS)

Alle Kinder der LVR-Luise-Leven-Schule werden in einem geregelten Turnus im Klassenverband überprüft. So entsteht eine fortlaufende Dokumentation der Hörentwicklung. Bei aktuellen Fragestellungen können Überprüfungen anlassbezogen kurzfristig erfolgen.

Anfragen von externen Stellen werden zeitnah terminiert.

Technische Versorgung und Hörtechnik

Digitale Übertragungsanlage

In unserer Schule kommt die digitale Übertragungsanlage Roger™ von Phonak zum Einsatz. Sie erleichtert vielen Schüler*innen das Hören im Unterricht erheblich.

Das System funktioniert nach dem Prinzip, dass ein Lehrermikrofon die Lautsprache direkt in die Hörsysteme der Schüler*innen oder in eine Lautsprechersäule überträgt. So wird Sprache im gesamten Raum gleichmäßig und gut verständlich wiedergegeben. Je nach individuellem Bedarf nutzen Schüler*innen entweder die Lautsprechersäule oder eine direkte Kopplung an ihre Hörsysteme.

Die Übertragungsanlage ist in allen Klassen- und Fachräumen vorhanden und wird auch in der Vorschulgruppe sowie bei schulischen Veranstaltungen eingesetzt. Gemeinsam mit den Schüler*innen entwickeln wir individuelle Hörkonzepte, die regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst werden.

Darstellung von Übertragungsanlagen und Zubehör. Zu sehen sind zwei Handmikrofone, ein Lehrer*innenmikrofon, Übertragungsgerät und Lautsprechersäule auf weißem Hintergrund
Die einzelnen Komponenten der digitalen Übertragungsanlage

Komponenten der Übertragungsanlage

Hier erhalten Sie einen Überblick über die einzelnen Komponenten der Übertragungsanlage:

Kontrolle der Hörsysteme

Zur Qualitätssicherung kooperieren wir mit einem ortsansässigen Akustikunternehmen. Einmal wöchentlich besucht ein Pädakustiker unsere Schule und überprüft die Hörsysteme der Kindergartenkinder und Schüler*innen auf ihre Funktionstüchtigkeit. Zusätzlich steht er dem Kollegium beratend zur Seite. Dieser regelmäßige Austausch ist ein wichtiger Bestandteil unserer Arbeit im Bereich Hörtechnik.

Hörakte

Für jedes Kind und jede*n Schüler*in führen wir eine individuelle analoge Hörakte. Darin werden relevante Informationen zu Diagnosen, betreuenden Kliniken, Akustikunternehmen und zur technischen Versorgung dokumentiert. Alle Ergebnisse der pädagogisch-audiologischen Überprüfungen fließen in diese Hörakte ein. Die Hörakten werden klassenweise geführt und stehen den Lehrkräften im jeweiligen Klassenraum zur Verfügung.

Auditive Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörung (AVWS)

Bei einer Auditiven Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörung sind bestimmte Teilleistungen der Hörverarbeitung beeinträchtigt. Bei einem begründeten Verdacht überprüfen wir, ob ein Unterstützungsbedarf im Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation besteht.

Voraussetzungen für eine Überprüfung sind ein unauffälliges peripheres Hören sowie eine Intelligenzleistung im Normbereich. Ab einem Alter von etwa sieben Jahren bieten wir eine differenzierte sonderpädagogische Diagnostik und Beratung an. Der Fokus liegt auf den schulischen Auswirkungen und möglichen Fördermaßnahmen.

Zum Einsatz kommen unter anderem:

  • Tonaudiogramm zum Ausschluss einer peripheren Hörstörung

  • Sprachaudiogramme in Ruhe und im Störschall

  • Tests zum dichotischen Hören

  • Tests zum Hörgedächtnis und zur auditiven Merkfähigkeit

  • Überprüfung des Richtungshörens

  • Tests zur Lautdifferenzierung

Alle Beratungen und Überprüfungen sind kostenfrei und erfolgen nach individueller Terminabsprache. Wenn möglich, bitten wir Sie, eine aktuelle Intelligenzdiagnostik sowie die entsprechenden Fragebögen zum Termin mitzubringen.

Kontakt zur Beratungsstelle