Die Fähigkeit zu hören ist eine wichtige Voraussetzung für lautsprachliche Kommunikation. Ist das Hören eingeschränkt, kann dies den Zugang zu Sprache, Lernen und sozialer Teilhabe erschweren.
Während sich die medizinische Audiologie mit der Diagnose und technischen Versorgung eines Hörverlustes befasst, ist die Pädagogische Audiologie ein sonderpädagogisches Arbeitsfeld. Sie wird von Fachkräften der Hörgeschädigtenpädagogik durchgeführt und dient dazu, die audiologischen Grundlagen für die pädagogische Arbeit mit dem Kind zu erfassen.
Im Rahmen der Pädagogischen Audiologie an der LVR-Luise-Leven-Schule überprüfen wir, über welche Fähigkeiten im Hören und Sprachverstehen ein Kind verfügt. Auf dieser Basis leiten wir individuelle pädagogische Maßnahmen ab, etwa Förderangebote, Anpassungen im Unterricht oder Empfehlungen zu Nachteilsausgleichen. Dabei behalten wir stets die persönliche Bildung, Entwicklung und Teilhabe des einzelnen Kindes im Blick.
Regelmäßige Wiederholungen der Überprüfungen helfen uns, Veränderungen im Hören und Verstehen frühzeitig zu erkennen und pädagogische Maßnahmen entsprechend anzupassen. Unsere Arbeit orientiert sich an den Richtlinien des Bundes Deutscher Hörgeschädigtenpädagogen (BDH).