Beratung für Eltern
Wir beraten und begleiten Eltern von Babys, Kindern und Jugendlichen mit Hörbehinderung – vertraulich, kostenfrei und bedarfsorientiert.
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Die Beratungsstelle der LVR-Luise-Leven-Schule ist eine zentrale Anlaufstelle für Eltern, die Fragen im Zusammenhang mit einer Hörbehinderung ihres Kindes haben. Unser kostenloses Angebot richtet sich an Familien mit Babys, Kindern und Jugendlichen.
Wir informieren, beraten und begleiten Sie individuell – von ersten Fragen nach einer Diagnose bis hin zu konkreten Förder- und Unterstützungsangeboten.
In der Beratungsstelle haben Sie die Möglichkeit:
Ihre Fragen zu stellen und sich über mögliche Auswirkungen einer Hörbehinderung auf die Entwicklung Ihres Kindes zu informieren
einen Überblick über passende Förder- und Unterstützungsangebote zu erhalten
die Angebote der LVR-Luise-Leven-Schule kennenzulernen, einschließlich Beratung und Förderung in allgemeinen Kindertageseinrichtungen und an allgemeinen Schulen
Wir unterstützen Sie dabei, Zugang zur pädagogischen Frühförderung für hörbehinderte Kinder zu erhalten sowie geeignete Förderformen für Ihr Kind zu finden – zuhause, in der Kita oder in der Schule.
Auch hochgradig schwerhörige oder gehörlose Eltern mit einem hörenden Kind im Alter von null bis sechs Jahren (CODA) können sich an uns wenden. Wir beraten Sie zur Frühförderung Ihres Kindes in der Familie oder in der Kindertageseinrichtung.
Wenn Sie bei Ihrem Kind eine Auditive Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörung vermuten, bieten wir Ihnen:
eine Überprüfung im Rahmen der Pädagogischen Audiologie , um festzustellen, ob ein Unterstützungsbedarf im Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation besteht
Beratung zu pädagogischen Angeboten nach einer Diagnose
Informationen zu geeigneten Hilfsmitteln
Wir informieren Sie außerdem zu Themen wie:
Möglichkeiten des Nachteilsausgleichs
Antrag auf Feststellung eines Grades der Behinderung
Fragen zur Beantragung des Gehörlosengeldes
Kontakt zur Beratungsstelle
Allgemeine Beratung, Hörtechnik, Überprüfung Hörsysteme, Pädagogische Audiologie Sekundarstufe I
Inklusionskoordinatorin für die Beschulung an allgemeinen oder Förderschulen mit weiterem Förderschwerpunkt
Allgemeine Beratung, AVWS-Überprüfung
Allgemeine Beratung, AVWS-Überprüfung
Allgemeine Beratung, Hörtechnik, Pädagogische Audiologie im Förderschulkindergarten und Primarstufe